Initiativantrag: Bundesbehindertengesetz u.a.

Das Bundesbehindertengesetz und das Behinderteneinstellungsgesetz sollen geändert werden.

  • Einbringung im Nationalrat: 13. Juni 2024
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend im Jahr 2024

Hauptgesichtspunkte

Die Tätigkeit des Bundesbehindertenbeirates soll aufgewertet und dieser als Beratungsgremium der gesamten Bundesregierung eingerichtet werden. Das Beratungsgremium soll in sämtlichen die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffenden Angelegenheiten gehört werden. Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, soll im Bundesbehindertenbeirat künftig jedes Ressort vertreten sein. 

Des Weiteren soll eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung durch andere Rehabilitationsträger geschaffen werden. Damit soll eine Bündelung der Abwicklung von Anträgen auf Gewährung von finanziellen Zuschüssen zu Hilfsmitteln im Rahmen der sozialen Rehabilitation aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung bei zentralen Stellen, die bereits finanzielle Zuschüsse zu Hilfsmitteln gewähren, erfolgen können. 

Dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sollen 50 Millionen Euro aus allgemeinen Budgetmitteln für Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung im Jahr 2024 zugewiesen werden. Ein Teil der Mittel sollen zur Förderung von Projekten inklusiver Arbeit verwendet werden. Ziel dieser Projekte ist es, Menschen mit Behinderungen Lohn am offenen Arbeitsmarkt statt Taschengeld in den Tagesstrukturen der Bundesländer zu ermöglichen. 

Um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Behindertenpässen und den damit verbundenen Vergünstigungen zu erleichtern, soll in Zukunft das Beibringen von Lichtbildern weitestgehend durch eine Zugriffsermächtigung auf bestehende Datenbanken entfallen. Damit soll eine wesentliche Erleichterung für rund 35.000 Antragstellerinnen/Antragsteller jährlich geschaffen werden. Weiters soll es damit einhergehend auch zu einer Vereinfachung der Identitätsfeststellung der Antragstellerinnen/Antragsteller insgesamt zu einem einfacheren Zugang und schnelleren Verfahrensabläufen für Menschen mit Behinderungen kommen. 

Außerdem soll klargestellt werden, dass es sich beim Behindertenpass um einen amtlichen Lichtbildausweis handelt. 

Es soll klargestellt werden, dass beim Einsatz von Assistenz- und Therapiebegleithunden eine entsprechende Ausbildung absolviert werden muss.  

Um die Umsetzung der Barrierefreiheit für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und sowie für Kundinnen/Kunden auch außerhalb der Bundesverwaltung zu fördern, sollen auch Unternehmen, die mehr als 400 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigen, Barrierefreiheitsbeauftragte einrichten. Die Berücksichtigung von Barrierefreiheitsanforderungen bereits in der Planung soll helfen, Zeit und Kosten nachträglicher Adaptierungen zu sparen. Durch die Einrichtung von Barrierefreiheitsbeauftragten sollen keine nennenswerten Mehrkosten entstehen. 

Weiterführende Links

Initiativantrag (→ Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 13. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion