Erlassung eines Teilbebauungsplanes

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Litschau beabsichtigt, einen Bebauungsplan für einen Teilbereich der KG Litschau („Hotel“) zu erlassen. 

Der Entwurf, verfasst von der Kommunaldialog Raumplanung GmbH, 3130 Herzogenburg, wird gemäß § 33 (1) NÖ Raumordnungsgesetz 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit

vom 03. Juni 2024 bis 15. Juli 2024 

während der Amtsstunden im Stadtamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. 

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Bemerkt wird in dieser Angelegenheit jedoch, dass der Verfasser einer Stellungnahme keinen Rechtsanspruch hat, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet. 

Es wird weiters darauf hingewiesen, dass alle Eigentümer der vom Bebauungsplan betroffenen Grundstücke über die Auflage durch die Stadtgemeinde Litschau schriftlich und nachweislich in Kenntnis gesetzt werden. 

Alle Gemeindebürger werden herzlich eingeladen, von ihrem Informationsrecht regen Gebrauch zu machen!

Weitere Informationen: www.kommunaldialog.at

03.06.2024